Die neue Brüssel IIb-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung sowie über internationale Kindesentführung (Neufassung)) wird für alle Verfahren in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung gelten, die ab dem 1. August eingeleitet werden.
Die alte Verordnung Brüssel II bis wird weiterhin für Verfahren, die vor diesem Datum eingeleitet wurden, und für die in diesen Verfahren ergangenen Entscheidungen maßgeblich sein.
Am 29. Juli wurde im Belgischen Staatsblatt das Gesetz zur Umsetzung der Verordnung in unser nationales Recht veröffentlicht: eine grundlegende Neufassung der Bestimmungen 1322bis ff. des Gerichtsgesetzbuchs, die Rückführungsverfahren auf der Grundlage des Haager Übereinkommens von 1980 (neue Artikel 1322ter bis 1322nonies/4 CJ), Verfahren, die innerhalb der Union nach einer Entscheidung über die Nichtrückführung, die entweder in Belgien getroffen wurde (neuer Artikel 1322undecies CJ), stattfinden können, regeln, oder in einem anderen Mitgliedstaat (neuer Artikel 1322kDuodecies CJ), Auslandsplatzierungen (neuer Artikel 1322quaterdecies CJ) sowie neue Bestimmungen zur Regelung der verschiedenen Verfahren und Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen (neue Artikel 35/1, 35/2, 57/1 CoDIP und 387ter des früheren CC).
Wie bereits angekündigt, setzen die Organisatoren (Partnerschaft zwischen dem IFJ und den belgischen Mitgliedern des Europäischen Justiziellen Netzes) und die Redner des Seminars, das im März in Ostende stattfand, ihre Bemühungen fort, um Ihnen ein belgisches Praxishandbuch in Papier- und elektronischer Form vorzubereiten, das Sie konkret bei der Anwendung dieser neuen Verordnung in Belgien anleiten soll. Es wird das europäische Praxishandbuch zur neuen Verordnung ergänzen, das unter der Leitung der Europäischen Kommission erstellt wurde, sich derzeit im Stadium der Konsultation und Korrekturlesung befindet und Ihnen in einem der nächsten Newsletter zugesandt wird.